AGB
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Unternehmen GBL Gartenbau Leipzig GmbH und dem Kunden.
§ 1 Geltung der Bedingungen
1. Für die Geschäftsbeziehungen mit Kunden, auch für die Erteilung von Auskünften und Beratungen durch den GF der GBL Gartenbau Leipzig GmbH oder deren Mitarbeitern, gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, auch wenn sie bei späteren Vertragsabschlüssen nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
2. Entgegengesetzte Geschäftsbedingungen unserer Kunden sind nur dann für GBL Gartenbau Leipzig GmbH bindend, wenn sie vom GF der GBL Gartenbau Leipzig GmbH schriftlich anerkannt werden und die die ich nicht schriftlich anerkannt werden, sind unverbindlich auch wenn ich ihnen nicht wiederspreche.
Abweichungen von meinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart sind oder ich sie ausdrücklich anerkenne.
§ 2 Angebote
1. Sämtliche Angebote sind freibleibend. Aufträge und Bestellungen gelten erst dann als angenommen wenn sie schriftlich bestätigt sind.
Für Lieferungen, in Art und Umfang, gelten die in der Auftragsbestätigung festgelegten Vereinbarungen und Bedingungen. Da Arbeiten in der Landschaftspflege und im Gartenbau sowie im Bereich der landwirtschaftlichen Dienstleistungen Witterungsabhängig sind, können sich Ausführungstermine und Lieferungen wegen des Wetters verschieben. Die GBL Gartenbau Leipzig GmbH übernimmt keine Haftung für die daraus resultierenden Terminverschiebungen.
2. Die GBL Gartenbau Leipzig GmbH ist zu Teillieferungen und Leistungen berechtigt.
3. Die Mitarbeiter der GBL Gartenbau Leipzig GmbH sind nicht berechtigt, vor , bei oder nach Vertragsabschluss von dem Inhalt der Auftragsbestätigung oder diesen Bedingungen durch mündliche oder schriftliche zusagen abzuweichen oder diese zu ergänzen.
4. Das Unternehmen GBL Gartenbau Leipzig GmbH hält sich an das Angebot 12 Wochen nach Angebotsabgabe gebunden.
5. Sämtliche Angebotspreise gelten exklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
Die aktuell gültige Mehrwertsteuer wird im Rahmen der Rechnung gesondert ausgewiesen.
§ 3 Leistungen
1. Der Leistungs- und Lieferumfang richtet sich nach der schriftlichen Vereinbarung.
2. Bepflanzungen werden nach den natürlichen Vorgaben und je nach Witterung und daraus resultierendem Arbeitsanfall ausgeführt.
3. Sämtliche Arbeiten werden nach Maßgabe dieser AGB und nach den anerkannten Regeln der Technik ausgeführt.
§ 4 Gewährleistung der Mängel
Das Unternehmen GBL Gartenbau Leipzig GmbH übernimmt die Gewähr, das seine Leistungen zu Zeit der Abnahme ordnungsgemäß ausgeführt ist, nach § 3 dieser AGB den Regeln entspricht und nicht Fehlerbehaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern.
Eine Haftung auf Anwuchs für Pflanzen und Rasen erfolgt nur bei der Vergabe einer gesondert zu vereinbarenden Fertigstellungspflege und Wässerung.
Für Baustoffe, Bauteile, Pflanzen, Saatgut und Düngemittel die vom Auftraggeber geliefert werden, wird vom Unternehmen Gartenservice Leipzig keine Gewährleistung übernommen. Das gilt auch für Setzungsschäden die aus Erdarbeiten anderer Auftragsnehmer herrühren. Die Gewährleist und Gewährleistungspflicht beträgt für alle Leistungen und Lieferungen der Landschafts- und Gartenpflege ein Jahr, beginnend mit der Abnahme.
Während der Gewährleistungsfrist verpflichtet sich das Unternehmen GBL Gartenbau Leipzig GmbH, alle Mängel, die auf eine vom Auftragsgeber nachgewiesene vertragswidrige Leistung oder Lieferung zurückzuführen sind, auf seine Kosten zu beseitigen wenn es der Auftraggeber vor Ablauf der Frist schriftlich verlangt. Würde eine Mängelbeseitigung einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern, so kann der Auftraggeber nur verlangen, dass die Vergütung in angemessener Höhe herabgesetzt wird. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind auf die halbe Höhe des Auftragswertes begrenzt.
Der Auftraggeber haftet gegenüber Dritten bei Gefahren der Arbeiten und diese Haftung des Auftraggebers beschränkt sich auf eine verschuldensabhängige Haftung.
Für einen vom Auftraggeber beauftragten Gutachter übernimmtdie GBL Gartenbau Leipzig GmbH keine Kostenerstattung oder auch Kostenanteile.
§ 5 sonstige Haftung
Schadenersatzansprüche gegen das Unternehmen GBL Gartenbau Leipzig GmbH sind grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn der Schaden ist durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten eines gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten der Firma GBL Gartenbau Leipzig GmbH oder durch fahrlässige Verletzung einer Hauptleistungspflicht entstanden.
§ 6 Abnahme
Dem Auftraggeber wird mit der Schlussrechnung schriftlich die Fertigstellung der Leistungen angezeigt.
Wünscht der Auftraggeber eine Abnahmebesichtigung, so hat er diese innerhalb von 12 Werktagen gemeinsam mit der Firma GBL Gartenbau Leipzig GmbH durchzuführen. Wird keine Abnahme verlangt, so gilt die Leistung als abgenommen mit Ablauf von 12 Werktagen nach Ausfertigungsdatum der Schlussrechnung.
Nimmt der Auftraggeber die Leistung oder einen Teil der Leistung in Benutzung, so gilt die Abnahme nach Ablauf von 6 Tagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt. Vorbehalte wegen bekannter Mängel hat der Auftraggeber sofort schriftlich zu melden und geltend zu machen.
§ 7 Zahlung
1. Rechnungen sind sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzüge zu überweisen, wenn nicht anderes vermerkt.
2. Materialien und Maschinen sind bei Lieferung in bar zu zahlen, wenn nicht anders vereinbart.
3. Abschlagszahlungen können nach Stand der Arbeiten gestellt werden.
4. Skontoabzüge sind unzulässig, wenn nicht im Vertrag eine andere Reglung getroffen wurde.
5. Erfolgt eine Zahlung nicht innerhalb von 8 Tagen so ist die Firma GBL Gartenbau Leipzig GmbH berechtigt bei der ersten Mahnung 10,00€ und bei der zweiten Mahnung 50,00€ für Aufwand und Zinsen geltend zu machen.
6. Sämtliche Materialien z.B. Baustoffe, Pflanzen, Bauteile und sonstige Lieferungen bleiben bis zur völligen Bezahlung Eigentum der Firma GBL Gartenbau Leipzig GmbH.
§ 8 Eigentumsvorbehalt, Rücknahme
Ist der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so kann die Firma GBL Gartenbau Leipzig GmbH, nach vorheriger Ankündigung des Auftragnehmers, Materialien die unter § 7 Abs.6 gelistet sind aufnehmen auch wenn sie mit dem Boden fest verbunden sind und unter der Anrechnung zum Zeitwert und auf die vom Auftraggeber geschuldeten Beträge zurückzunehmen und sich aneignen.
§ 9 Pflichten des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer
Der Auftraggeber ist verpflichtet den Auftragnehmer versteckte und verdeckte, für den Auftragnehmer nicht sichtbare Hindernisse, soweit sie ihm bekannt sind, zu unterrichten. Das gilt insbesondere für Mäh- und Mulcharbeiten sowie für Arbeiten mit der Stubbenfräse und sonstigem Gerät. Sollte es dennoch zu Schäden an den Maschinen kommen trägt der Auftraggeber einen angemessenen Teil der Reparaturkosten.
Gerichtsstand ist Leipzig